Vorbereitungen für den Kauf einer Immobilie – Was bedeutet eine Grenzvermessung?

Die Grenzvermessung ist in jedem Bundesland gesetzlich im Gesetz über das amtliche Vermessungsgesetz individuell geregelt. Durchgeführt wird sie von dem zuständigen Katasteramt oder von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Unterschieden wird in erstmalige und einmalige Vermessung der Grenzen, einer Abmarkung und einem Grenzzeugnis.

Für die Feststellung von Grenzen, für die Vermessung der Grenzen vor 1900 und Grundstücksteilungen braucht man in der Regel eine Grenzvermessung.

Des Weiteren gibt es die sogenannte Abmarkung, die dann notwendig ist, wenn der Grenzverlauf nicht bekannt ist, wenn Grenzsteine fehlen oder wenn es um Grenzstreitigkeiten geht.

Das Grenzzeugnis kommt in Betracht, wenn der Grenzverlauf nicht bekannt ist oder wenn eine zeitlich begrenzte Markierung angebracht werden soll, beispielsweise ein Zaun oder Ähnliches, welche dann auch wieder entfernt wird.

Grenzen feststellen und von allen Beteiligten anerkennen lassen

Die neuen Grenzen gelten im Allgemeinen als festgestellt, wenn die Lage ermittelt und von allen Beteiligten als anerkannt gilt. Der Grenzvermesser orientiert sich vorerst an den alten Grenzsteinen. Wenn die Grenzsteine nicht mehr vorhanden sind, werden Neue gesetzt.

Die Eigentümer, deren Grundstücke von dieser Vermessung betroffen sind, bestellen öffentlich einen Vermessungsingenieur. Daraufhin wird ein Grenztermin abgehalten, bei dem die Eigentümer unterzeichnen und so den neu festgesetzten Grenzen oder den bestehenden Grenzen zustimmen. Üblicherweise werden die Nachbarn auch dazu geladen, um den Grenzsteinen zuzustimmen oder gegebenenfalls die Möglichkeit zu haben Widerspruch gegen die Grenzsetzung einzulegen.

Ist alles geklärt, gibt es keine oder abgewiesene Widersprüche, wird die zugehörige Verwaltungsakte vom Vermessungsingenieur beim Katasteramt eingereicht. Der Vermessungsingenieur stellt einen Antrag auf Übernahme seiner Vermessung. Das ist notwendig sowohl bei einer neuen Grenzfestsetzung eines Grundstückes als auch bei der Aufteilung eines Flurstückes. Als Eigentümer erhält man dann vom Katasteramt eine Fortführungsmitteilung.

Welche Sonderregelungen sind zu beachten?

Ein Sonderfall stellen Grenzen dar, welche vor 1900 festgesetzt wurden. Oft fehlt in diesen Fällen die Anerkennung der Eigentümer, welche im Zuge der Vermessung nachgeholt werden muss.

Wurde eine Grenze schon einmal festgestellt (Abmarkung), kann sie wiederhergestellt werden. Dazu muss der Vermesser dies in die Örtlichkeit übertragen. Das Ganze wird im Anschluss wiederum beim Katasteramt beantragt. Hierzu müssen wieder Eigentümer und Nachbarn bei einem Grenztermin unterschreiben oder können falls notwendig widersprechen. Dadurch wird Rechtssicherheit hergestellt. Beim Grenzzeugnis wird dagegen nur der Eigentümer informiert, aber nicht die Nachbarn, daher fehlt die Rechtssicherheit.

Es gibt noch die Möglichkeit der Sonderung, wobei hierfür die benachbarten Grundstücke im amtlichen Koordinatensystem vorliegen müssen. Ihr Vermessungsingenieur kann Ihnen das mitteilen. Außerdem gilt dies nur bei Grenzen, welche nach 1900 festgelegt wurden. Der erhebliche Nachteil ist, dass keine Grundsteine verlegt werden und so die festgelegten Grenzen nicht im Gelände erkennbar sind.

Kosten einer Grenzvermessung

Sie müssen sich entscheiden, welche Form der Grenzfestlegung Sie in Anspruch nehmen möchten und können, anhand der vorherrschenden Gegebenheiten. Die Kosten der Vermessung sind gesetzlich geregelt. Es gibt eine Vermessungsgebührenverordnung, nach welcher sich alle zu richten haben.

Die Grenzfeststellgebühr setzt sich aus einem Sockelbetrag sowie einer Gebühr zusammen, welche sich aus der Grenzlänge und dem Bodenwert ergibt. Jeder neu gesetzte Grenzpunkt wird ebenfalls berechnet.

Die Grenzvermessungsart Abmarkung, Grenzzeugnis und Sonderung werden prozentual zu den Grenzvermessungskosten berechnet. Dazu kommen Kosten für die Vermessungsunterlagen des Katasteramts. Zusätzlich wird die Mehrwertsteuer berechnet.

Eine Extragebühr fällt beim Katasteramt für die Vermessung neuer Flurstücke an. Bei der Grenzfeststellung bereits vorhandener Grenzen oder Abmarkungen gibt es meist einen Pauschalbetrag. Das Grenzzeugnis wird nicht berechnet.

Nach diesem Überblick der Vermessungsarten müssen nun Sie entscheiden, welche Gegebenheiten vor Ort vorhanden sind, welche Art der Grenzfestlegung für Sie in Frage kommt und mit welcher Gebührenverordnung Sie sich die entstehenden Kosten ausrechnen können.