Berlins neue Bauordnung

Neben der neuen Brandenburger Bauordnung ist auch die 3. Überarbeitung der Berliner Bauordnung in Kraft getreten. Diese beinhaltet unterschiedliche Neuregelungen, von der Verfügbarkeit öffentlicher Toiletten bis zur Einrichtung ausreichender Fahrradabstellplätze vor Läden. Natürlich gab es schon im Vorhinein über einige Änderungen Bedenken und Klagen von Ladenbesitzern, Bauherren und Grundstückseigentümern, inwieweit bestimmte Neuregelungen tatsächlich notwendig seien – aber hierzu im Detail:

Abstandsflächen, Aufzüge und Toilettenräume

Die Bauordnung gab bisher vor, dass Abstandsflächen zwischen den Gebäuden einzelner Grundstücke penibel eingehalten werden müssen und dass die Grundstücksgrenzen auch ohne Ausnahme eingehalten werden müssen. Einige Punkte wurden nun gelockert: So darf beispielsweise bei der energetischen Sanierung der Abstand zwischen den Gebäuden jetzt auch geringer ausfallen als es bisher der Fall gewesen ist. Das soll unter anderem den Ausbau von Dachstühlen erleichtern und somit den Wohnungsbau vorantreiben.

Die neue Bauordnung wurde hinsichtlich der Bestimmungen für Aufzüge erneuert. Vor der Verordnung hieß es, dass ein Aufzug ab dem 5. Stockwerk Pflicht wäre. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Wenn kein Aufzug vorhanden ist, muss bei Aufstockungen um eine weitere Etage kein Aufzug angebaut werden. Damit sollen die Baukosten erheblich gesenkt werden.

Ebenso wurde an den Toilettenräumen für die Kundschaft gefeilt; denn im Entwurf zur Bauordnung war vorgesehen, dass Kundentoiletten ab einer Größe von 300 m² Ladenfläche zur Verfügung gestellt werden müssten. Dies wäre jedoch bei kleineren Geschäften oft nicht möglich bzw. schwer zu finanzieren gewesen. Doch nun ist diese Regelung hinfällig und viele, kleinere Betriebe können aufatmen. Eine Toilette muss nun ab einer Größe von 400 m² vorhanden sein.

Rauchmelder werden endlich Pflicht

Die Bauordnung hat sich ebenfalls um die Verordnung von Rauchmeldern gekümmert. Das ist ein wichtiger Punkt, denn nun sind Rauchmelder Pflicht. Diese müssen in Wohnungen sowie in Geschäften in allen Aufenthaltsräumen, ausgeschlossen sind Küche und Bad, angebracht werden. Das gibt ein größeres Maß an Sicherheit und ein Brand kann schneller bemerkt werden. Die Rauchmelder müssen bei Mietwohnungen durch den Vermieter angebracht werden. Die Kosten hierfür können aber auf die Miete umgelegt werden.

Auch das leidige Thema der Abstellräume in Wohnhäusern wurde besprochen und die Bauordnung hier überarbeitet. Die Abstellräume in Häusern müssen nicht nur, wie es bisher der Fall war, für Fahrräder, Rollstühle und auch Kinderwagen leicht erreichbar und gut zugänglich sein, sondern nach der neuen Bauordnung ebenfalls barrierefrei. Auch Gebäude, die über mehr als zwei Wohnungen verfügen, müssen die Eingänge bzw. Zugänge von mindestens einer Wohnung barrierefrei sein. Bei Wohnungsneubauten, die bis zum Jahre 2019 errichtet werden und über mehrere Wohnungen verfügen, ist es nun Pflicht, dass mehr als ein Drittel der Wohnungen barrierefrei errichtet werden.

Ein weiterer Punkt, der beschlossen wurde und der für alle Bauherren eine große Rolle spielt, ist, dass es in der alten Bauordnung hieß, wer ein Baugrundstück erwirbt und dieses nicht innerhalb von 3 Jahren bebaut bzw. mit dem Bau begonnen hat, dessen Baugenehmigung erlischt, doch diese Genehmigung konnte immer wieder Jahr für Jahr, um ein Jahr erweitert werden. Dieses Gesetz wurde ebenfalls überarbeitet. Nun kann der Bauherr sein Bauvorhaben maximal dreimal um ein Jahr verlängern.

Baustandards in Berlin müssen sinken, nicht steigen

Mietwohnungen werden teuer saniert und natürlich dementsprechend teuer weiterverkauft, somit entsteht eine gehobene Wohnlage, die sich mit der Zeit nur noch Menschen leisten können, die über ein hohes Einkommen verfügen. Diese Abgrenzung zwischen reich und arm möchte die Stadt Berlin vermeiden. Daher wird an Gesetzen gefeilt, die es jedem Bürger ermöglichen weiterhin in seiner Lieblingsgegend zu leben und diese aktiv mitzugestalten.

Die neue Bauordnung sieht daher auch vor, dass die Bürger stärker an den Bauvorhaben in ihrer Umgebung beteiligt werden. Gemäß § 70 müssen Nachbarn über Baugenehmigungen und baurechtliche Änderungen informiert werden und haben somit die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die Bauordnung wurde daher geändert und dies ist auch gut so, denn somit haben es Bauherren, die nur an ihren Profit denken, schwerer und können nicht mehr einfach schalten und walten, wie sie es gerade möchten. Eine echte Chance für alle Bürger.