Die neue Rauchmelderpflicht – Worauf sollte man achten?

In der neuen Bauordnung wurde nicht nur das Wegfallen der verpflichtenden Statikprüfung festgehalten, sondern auch ein Gesetz beschlossen, dass den Einbau und die Verwendung von Rauchmeldern ab dem Sommer 2016 vorschreibt – die Rauchmelderpflicht wurde eingeführt.

Davon betroffen sind vor allem alle Arten von Aufenthaltsräumen, die Schlafzimmer und auch die Flure in Wohnungen, welche zumeist mögliche Rettungswege darstellen. Hat man bereits eine ältere Wohnung, so ist man nun als Bewohner per Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2020 die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Innerhalb dieser Übergangsfrist muss die Aufrüstung erfolgen. Lebt man als Mieter bereits seit einiger Zeit in einer Wohnung, so ist man dazu verpflichtet, der Gesetzesvorschrift nachzukommen. Die Aufgabe kann also nicht einfach dem Vermieter überlassen werden.

Um welche Art von Rauchmelder es sich bei dieser Aufrüstung handeln muss, wurde im Gesetz nicht festgelegt. So kann man ohne weiteres auch auf eine günstige Variante zurückgreifen, welche meist nur mit Batterien betrieben wird. Allerdings muss es sich bei den Rauchwarnmeldern um Produkte handeln, die der europäischen Bauproduktnorm EN 14604 entsprechen.

Der richtige Einbau des Rauchmelders

Auf welche Art und Weise der Rauchmelder einzubauen ist, wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Dennoch gilt hier die Norm DIN 14676 als richtungsweisend. Diese besagt, dass ein Facharbeiter mit dem Einbauen und der Wartung der Geräte beauftragt werden sollte, allerdings ist auch diese Vorgehensweise nicht verpflichtend.

Die Montage kann natürlich auch in Eigenregie erfolgen. Man sollte aber in diesem Fall unbedingt über die notwendigen handwerklichen und technischen Fähigkeiten verfügen. Zudem ist es empfehlenswert, ein schriftliches Protokoll über den Einbau und die Wartung zu führen, um im Falle des Falles auf ein schriftliches Dokument zurückgreifen zu können.

Ob der Einbau ordnungsgemäß erfolgt ist, kann von der Baubehörde jederzeit nachgeprüft werden. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um eine Baurechtswidrigkeit, welche so schnell wie möglich behoben werden muss.

Installierung der Rauchmelder bei Neubauten

Handelt es sich bei einem Wohnobjekt um einen Neubau, so ist der Bauherr ab sofort dazu verpflichtet, das jeweilige Gebäude mit ausreichend geeigneten Brandmeldern auszustatten und somit für die Sicherheit der Bewohner zu sorgen.

Der Vermieter hat allerdings auch das Recht nach der Installierung der Rauchmelder, die Kaltmiete um bis zu 11 Prozent zu erhöhen. Diese Arbeiten gelten nämlich als Modernisierungsarbeiten in der Wohnung und steigern somit ihren Wert.

Hat der Bauherr zum Beispiel 100 Euro ausgegeben, um eine Wohnung mit ausreichend Rauchmeldern in allen vorgeschriebenen Räumen auszustatten, kann er die Miete um rund 92 Cent pro Monat erhöhen. Inwieweit eine solche Ausgabe tatsächlich auf den Mieter umgelegt wird, ist allerdings immer vom Vermieter abhängig.

Klagen gegen die Rauchmelderpflicht

Mit seiner Entscheidung ist Berlin eines der letzten Bundesländer, das die Installation der Rauchmelder zur Pflicht erklärt. Viele der anderen Länder sind hier bereits deutlich weiter und hatten, wie auch Berlin, mit den ersten Gegenwinden zu kämpfen. In Köln beispielsweise ist ein Mieter vor Gericht gezogen, da er sich durch den Einbau der intelligenten Rauchmelder in seiner Wohnung überwacht fühlte. Auch in Berlin wurden diese Bedenken geäußert, da Viele den Datenschutz bei Rauchmeldern mit einer Fernüberwachung bedroht sehen.

In Köln hatte der Mieter keinen Erfolg, da nicht nachgewiesen werden konnte, inwiefern die Rauchmelder tatsächlich Daten über ihn sowie seine Verhaltensweisen sammeln und an Dritte weiterleiten. Dennoch wurde klargestellt, dass gerade bei den immer intelligenter werdenden Geräten das Thema Datenschutz keinesfalls vernachlässigt werden dürfte. Eine Fernüberwachung bringt ihre Vorteile, da meist keine Wartungstermine u. ä. vereinbart werden müssen. Dennoch dürfen diese nicht zum Nachteil für die Mieter werden.

Berliner Feuerwehr hatte Rauchmelderpflicht bereits lange gefordert

Die Feuerwehren Berlins sind erleichtert, dass die Pflicht Rauchmelder zu installieren, endlich auch für die Bundeshauptstadt beschlossen wurde. Sie sieht den Nutzen der Melder insbesondere in der Nacht, da dann die meisten Brandopfer verzeichnet werden. Nicht nur die Verbrennungen sind gefährlich, sondern auch die giftigen Dämpfe, die unbemerkt eingeatmet werden. Viele Menschen ersticken dabei häufig im Schlaf, da sie den Rauch nicht bemerken. Rauchmelder warnen mit einem lauten Piepton, der die Betroffenen aufweckt und so ihr Leben retten kann.

Gerade in der Weihnachtszeit nimmt die Brandgefahr aufgrund der Adventsgestecke und Weihnachtsbäume noch einmal deutlich zu. Jedes Jahr verzeichnet die Feuerwehr viele Brände, die ausschließlich auf diese Ursachen zurückgeführt werden können. Mit Rauchmeldern sinkt die Gefahr deutlich, da Brände von Bewohner früher erkannt und ggf. sogar selbst gelöscht werden können.

Wichtiger ist es jedoch, die Risiken dem Einzelnen bewusst zu machen und somit die Sicherheit eines jeden zu gewährleisten.