In welchem Zustand ist die Immobilie?

Der Zustand der Immobilie ist für ihren Wert sehr entscheidend. Bei der Besichtigung fallen Mängel häufig nicht auf. Natürlich soll hierbei den Maklern keine bösen Absichten unterstellt werden. Häufig werden die Mängel schlichtweg nicht erkannt. Der Klassiker sind dabei beispielsweise veraltete Wasserleitungen. Diese werden bei einer normalen Besichtigung häufig gar nicht beachtet. Auch undichte Fenster kommen recht selten vor. Damit solche unschönen Überraschungen vermieden werden können, muss der Zustand der Immobilie genauestens überprüft werden, bevor sich für diese entschieden wird.

Darauf gilt es zu achten

Besonders bei älteren Objekten muss bei der Besichtigung gründlich vorgegangen werden. Auf keinen Fall darf der erste Eindruck zu sehr blenden. Wenn Mängel vorliegen, dann müssen diese umgehend angesprochen werden. Dann ergibt sich die Möglichkeit, das Objekt erst zu kaufen, wenn diese beseitigt sind oder den Kaufpreis dementsprechend anzupassen. Besonders bei einer abblätternden Fassade oder einer defekten Klingelanlage sollten die Kaufinteressenten genauer hinsehen. Denn dann diese beiden Mängel treten nur selten alleine auf. Wenn die Fenster undicht sind oder sogar bereits Schimmelbefall vorhanden ist, dann zeigt das auch, wie die vorherigen Bewohner mit der Immobilie umgegangen sind.

Ein Blick in den Sicherheitskasten ist außerdem Pflicht. Denn eine beschädigte Elektrik kann schnell zu einer kostspieligen Angelegenheit werden. Wer nicht das nötige technische Verständnis vorweisen kann, der sollte unbedingt eine fachkundige Person mit zu der Besichtigung nehmen. Bei hochpreisigen Immobilien muss diese Aussage auf einen Gutachter ausgeweitet werden. Die Erstellung des Gutachtens ist zwar nicht grade kostengünstig, kann sich jedoch bezahlt machen. Außerdem schlagen sich diese Kosten bei einem hohen Verkaufspreis ohnehin nicht mehr merklich nieder.

Maklervertrag worauf achten

Um sich über den Maklervertrag genau zu informieren empfehlen wir den Fachartikel „Maklervertrag: Worauf Achten“ auf Immoeinfach.

Der Energieausweis als Indiz

Die Immobilie muss außerdem über einen Energieausweis verfügen. Dieser sollte sich unbedingt gezeigt werden lassen. Ein Foto davon zu schießen stellt außerdem kaum einen Aufwand dar und ermöglicht im Nachhinein noch einmal eine genauere Betrachtung. Denn häufig sehen Kaufinteressenten dieses Dokument bei der Besichtigung zum ersten Mal. Der Energieausweis ist jedoch sehr aussagekräftig, da er ebenfalls widerspiegelt, in welchem Zustand sich die Immobilie befindet. Außerdem können die zukünftigen Energiekosten durch ihn besser geschätzt werden. Das Objekt wird schließlich auch laufende Kosten verursachen, die es zu decken gilt.

Weitere wichtige Unterlagen

Der Energieausweis ist allerdings nicht das einzige Dokument, welches von den Kaufinteressenten geprüft werden muss. Auch Baugenehmigungen sollten eingeholt werden. Diese sind besonders dann interessant, wenn an dem Objekt ein größerer Umbau vorgenommen wurde. Beispielsweise könnte der Keller zu Wohnraum umgebaut worden sein. Wenn dies nicht vorschriftsmäßig erfolgt ist oder keine Baugenehmigung dafür vorlag, wird dies den neuen Eigentümern einiges an Ärger bereiten.

Bei einer Eigentumswohnung sollte hingegen unbedingt eine Einsichtnahme in die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen erfolgen. Diese geben Aufschluss darüber, welche Probleme es mit der Immobilie in den letzten Jahren gab. Vielleicht fällt in den nächsten Jahren eine enorme Renovierung an? Auch nicht einsehbare Schäden könnten vorliegen und von der Eigentümerversammlung besprochen worden sein. Andererseits ist auch das Verhältnis der Eigentümer zueinander nicht uninteressant. Schließlich könnte es der Fall sein, dass die Eigentümer auch tatsächlich in dem Objekt leben. Dadurch würde sich die Möglichkeit ergeben, einen ersten Eindruck von den zukünftigen Nachbarn zu erhalten. Außerdem verbergen sich in diesen Dokumenten häufig Informationen, die auch ein Makler nicht geben kann. Er wird sich schließlich nicht in diese Unterlagen einlesen, da dies zu zeitaufwendig wäre. Wer hier nichts zu verbergen hat, wird die Protokolle ohne Wiederworte aushändigen. Wenn nicht sollten die Kaufinteressenten stutzig werden.