Was Mieter beim Auszug beachten müssen

Der Auszug aus einem geliebten zuhause kann sehr stressig sein. Viele Dinge sind zu beachten um später keinen Ärger mit dem Vermieter zu haben. Einige der größten Fragen sind:

  • Wann endet der Mietvertrag?
  • Muss die Mietwohnung / Haus frisch renoviert werden und wer haftet für Schäden?
  • Wann wird die Mietkaution zurückgezahlt?
  • Muss ein Übergabeprotokoll unterschrieben werden?

Als Erstes sollte ein Mieter dem Vermieter mitteilen, dass er beabsichtigt, aus der Mietwohnung auszuziehen. Das erfolgt stets in schriftlicher Form, am besten in Form eines Briefes mit Einschreiben Rückschein. Es ist aber empfehlenswert, sich zuvor beim Vermieter zu erkundigen, in welcher Form dieser eine Kündigung akzeptiert. Außerdem muss die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden.

Die Beendigung des Mietvertrags

Man unterscheidet zwischen befristeten und unbefristeten Mietverträgen. Ein befristeter Mietvertrag endet, wenn er nicht zuvor durch beide Parteien verlängert wurde, fristgerecht an dem im Mietvertrag angegebenen Datum. Unbefristete Mietverträge hingegen haben kein festgesetztes Enddatum. Sie enden nur, wenn eine Partei den Mietvertrag kündigt. Zu beachten ist, dass sowohl der Mieter als auch der Vermieter das Recht zur Kündigung besitzt.

Ein Mieter kann jederzeit, mit einer Frist von 3 Monaten und ohne Angabe von Gründen, seinen Mietvertrag kündigen. Wenn der Vermieter den Vertrag kündigen will, dann ist dies nur aus zwei Gründen, dem Eigenbedarf oder einem Mietausstand, möglich. Die Beendigung des Mietvertrags erfolgt dann in der Regel zum nächsten Monatsende.

Ist der Mieter Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen?

Wer übernimmt die Renovierungsarbeiten? – Das ist wahrscheinlich eine der häufigsten Frage in Zusammenhang mit einem Mietverhältnis. Laut Gesetz ist der Vermieter dazu verpflichtet, allerdings werden diese Arbeiten meistens gesondert im Mietvertrag geregelt und auf den Mieter übertragen. Als Faustregel gilt: wenn die Wohnung beim Einzug frisch renoviert war, dann sollte sie auch vor dem Auszug frisch renoviert werden.

Falls laut Vertrag keine Renovierung notwendig ist, ist es empfehlenswert einen Besichtigungstermin oder Rundgang mit dem Vermieter zu vereinbaren. Dabei können eventuelle Schönheitsreparaturen detailliert besprochen und in ein Protokoll aufgenommen werden.

Schäden in der Wohnung

Entstandene Schäden in einer Mietwohnung müssen immer sofort dem Vermieter gemeldet werden, sodass dieser die Chance hat, diese falls notwendig sofort zu reparieren oder einen Handwerker dafür zu beauftragen. Verschleiß wird typischerweise als Schaden angesehen, der durch natürliche Kräfte verursacht wird, dazu gehören beispielsweise Verfärbungen durch Sonnenlicht, Löcher in der Wand oder lose Türgriffe. Diese muss der Mieter entsprechend seinem Mietvertrag beheben.

Zurückerhalten der Mietkaution

Nach Ablauf eines Mietvertrags hat der Mieter das Recht auf die Rückzahlung der Mietkaution, wenn die Wohnung frei von Schäden ist. Es ist nicht immer garantiert, dass die Kaution vom Vermieter zurückgezahlt wird und die Rückzahlung hängt von dem Zustand der Wohnung ab. Um sich die Rückgabe der Kaution zu sichern, sollte:

  • die Wohnung gründlich gereinigt sein,
  • Schönheitsreparaturen vorgenommen sein,
  • alle beim Einzug ausgehändigten Schlüssel zurückgegeben werden.

Die beste Chance, die Kaution zurückzubekommen, besteht darin, die Wohnung in einem Top-Zustand zu verlassen. Die Kaution wird in der Regel innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Auszug auf das Konto des ehemaligen Mieters überwiesen.

Der Vorteil eines Übergabeprotokolls

Die meisten Vermieter händigen mit der Unterzeichnung des Mietvertrages ein Einzugsprotokoll / Übergabeprotokoll aus, in welchem der Zustand der Wohnung beim Einzug genaustes dokumentiert wird. Mieter und Vermieter unterzeichnen dieses Protokoll. Beim Auszug hilft es beiden Parteien nachzuvollziehen, ob eventuelle Schäden bereits vor dem Einzug vorhanden waren und damit nicht vom Mieter zu beseitigen sind. Übergabeprotokolle sind allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Empfehlenswertes

Eine Checkliste kann dazu beitragen, den Stress beim Auszug zu verringern. Vermieter können eine Checkliste an die spezifischen Bedürfnisse der Immobilie anpassen. Mieter haben mit der Checkliste eine Hilfe an der Hand, beim Ein- bzw. Auszug nichts zu vergessen.