Wie funktioniert eine Grundbuchberichtigung nach Erbschaft?

Wenn jemand stirbt, gibt es viele Dinge zu klären. Nach dem Tod eines Menschen verteilt sich sein Eigentum auf zwei Arten:

  1. gemäß seinem Testament oder
  2. nach der gesetzlich festgelegten Erbfolge, falls kein Testament erstellt wurde.

Wenn die verstorbene Person eine Immobilie ganz oder anteilig besaß, muss der Nachlass des Eigentums ebenfalls geklärt werden.

Wenn ein im Grundbuch eingetragener Mensch verstirbt, wird das Grundbuch im Erbfall unrichtig. Die Erben des Eigentums sind verpflichtet, die Eintragung im Grundbuch berichtigen zu lassen.

Wenn der Verstorbene ein Miteigentümer war und der Partner noch lebt, muss das Grundbuch ebenfalls berichtigt und der Partner als alleiniger Eigentümer des Grundstücks eingetragen werden.

Mit dem Erbfall wird das Grundbuch unrichtig

Jedes Grundstück ist in das Grundbuch eintragen. Es ist ein offizielles gesetzliches Dokument und weist den rechtlichen Eigentümer eines jeden Grundstückes aus. Falls dieser verstirbt und die Erbschaft angetreten wird, ist der Verstorbene nicht mehr der Eigentümer des Grundstücks, sondern die Person oder die Personen, die das Erbe angetreten haben. Das wiederum bedeutet, dass die Eintragung im Grundbuch falsch ist und mit dem neuen Eigentümer korrigiert werden muss. Der § 894 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Erbschaft von Eigentum genauestens.

Dem Grundbuchamt die Unrichtigkeit nachweisen

Die Änderung im Grundbuch erfolgt durch einen Berichtigungsantrag, der schriftlich beim Grundbuchamt eingereicht werden muss. Es ist keine notarielle Beglaubigung notwendig. Im Falle einer Erbengemeinschaft kann jeder Erbe dieses für sich selber tun.

Um nachzuweisen, dass die Eintragung im Grundbuch falsch ist, muss im Regelfall ein Erbschein zusammen mit dem Berichtigungsantrag dem Grundbuchamt vorzulegen. Der Erbschein muss vorab beim Nachlassgericht beantragt werden und kostet zwischen 150 € und 6.670 € abhängig von der Höhe des Erbes.

Kosten der Grundbuchberichtigung

Für die Berichtigung der Grundbucheintragung fallen Kosten an. Diese sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgesetzt und die Höhe berechnet sich nach dem Wert des Grundstückes. Der Wert des Grundstückes wird durch den Verkehrswert bestimmt. Der Verkehrswert ist der Verkaufswert des Grundstückes zur Zeit des Erbes.

Innerhalb der ersten zwei Jahre nach Antritt des Erbes ist die Berichtigung des Grundbuchs kostenlos.

Hier ist ein Beispiel für eventuelle zu erwartenden Kosten nach zwei Jahren:

Bei einem Grundstückswert von 100.000 € muss mit etwa 200 € und bei einem Grundstückswert von 250.000 € mit rund 450 € gerechnet werden.

Grundbuchberichtigung ist gesetzlich vorgeschrieben

Die Berichtigung des Grundbuches ist gesetzlich vorgeschrieben und es wird empfohlen diese innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erbschaftsantritt durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist im § 35 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verankert. Es drohen andernfalls Strafen von bis 25.000 €. Bevor es so weit kommt, wird der Erbe vom Grundbuchamt rechtzeitig gewarnt und hat die Möglichkeit die Änderung schnellstmöglich vorzunehmen.

Wichtige Punkte zusammengefasst

Wenn jemand verstirbt, gibt es normalerweise keine Eile herauszufinden, was mit seinem Eigentum passiert.

Wenn die Immobilie in gemeinsamen Namen eingetragen ist und die andere Person dort bleiben möchte, muss dieses im Grundbuch geändert werden.

Wenn die Immobilie bei einem alleinigen Eigentümer registriert ist, muss das Grundbuch innerhalb von zwei Jahren mit dem neuen Eigentümer berichtigt werden.