Wie wird der Kaufpreis für Immobilien üblicherweise gezahlt?

Zunächst einmal sollten die Schlüssel, um ein jegliches Risiko vermeiden zu können, nach der Erstattung des Kaufpreises übergeben werden. Der Eigentümer verliert die Ansprüche auf seine Immobilie erst, wenn der vollständige, vereinbarte und im Kaufvertrag festgehaltene Kaufpreis durch den Käufer bezahlt wurde.

Fällig wird dieser Kaufpreis erst, wenn durch den Notar beglaubigt wird, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So ist eine Auflassungsvormerkung in Abteilung II des Grundbuchs zur Sicherheit des Käufers eingetragen und auch alle erforderlichen, für die Löschung von Belastungen aus dem Grundbuch, Unterlagen liegen bei dem Notar.

Des Weiteren muss die Gemeinde bescheinigen, dass diese ihr Vorkaufsrecht nicht geltend macht. Erst, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Käufer von dem Notar eine Zahlungsaufforderung, welche dieser innerhalb von zwei Wochen begleichen muss.

Besteht ein Darlehen kann der Käufer das vorhandene Immobiliendarlehen des Verkäufers ablösen, wobei der Verkäufer für diese Zwecke eine Löschungsbewilligung an den Notar sendet. Das Bankdarlehen kann auch durch den neuen Käufer übernommen werden, wobei vorausgesetzt sein muss, dass die Bank dem zustimmt.

Wie wird der Kaufpreis entrichtet?

Nun stellt sich die Frage, wie der Kaufpreis gezahlt wird. In der Regel zahlt der Käufer dem Verkäufer den kompletten Preis für die Immobilie und das Grundstück als Einmalbetrag. Der Preis kann auch in Raten gezahlt werden, wobei jedoch Schwierigkeiten entstehen können, was die Bestimmung des Zeitpunkts betrifft, zu welchem der Verkäufer das Eigentum verliert und an den Käufer überträgt. Aus diesem Grund ist es immer sinnvoller den Kaufpreis mit einem Mal zu zahlen.

Kauft der Käufer die Immobilie durch ein Bankdarlehen, muss der Käufer zunächst die Eigenmittel auf das Notaranderkonto, also auf das Konto des Verkäufers überweisen, woraufhin die Bank, nachdem diese den Nachweis über die Zahlung hat, das Darlehen überweist.

Damit sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer abgesichert sind, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises in der Regel auf das, von dem Notar eingeschaltete Treuhandkonto. Erst, wenn die Zahlung durch den Käufer erfolgt ist, wird der Notar die Übertragung des Eigentums der Immobilie und des Grundstückes bei dem Grundbuchamt veranlassen.

Wird für die Zahlung kein solches Notaranderkonto verwendet, muss der Verkäufer dem Notar den Eingang der Summe bestätigen, so dass dieser die Eigentumsumschreibung veranlassen kann.

Was geschieht mit verbliebenen Schulden des Verkäufers?

Hat der Voreigentümer Grundschulden, welche noch eingetragen sind, dann müssen diese gelöscht werden. Wenn diese noch belastet sein sollten, dann wird ein Teil des. Kaufpreises an die Finanzierungsbanken weitergeleitet. Nur so kann eine Löschung stattfinden, welche dringend und unbedingt notwendig ist, damit das Eigentum auf den Käufer übertragen werden kann.

Es sollte bei dem Kauf und bei der Bezahlung auf jeden Fall von einer Anzahlung abgesehen werden, bevor ein Notar zu Rate gezogen wurde. Denn die Anzahlung muss der Käufer, wenn sich dieser doch gegen den Kauf entscheiden sollte, von dem Verkäufer zurückfordern. Geld sollte daher erst fließen, wenn ein Notar anwesend ist und alle wichtigen Punkte mit den beiden beteiligten Parteien geklärt sind und, wenn der Kaufvertrag durch die Unterzeichnung beider Parteien rechtskräftig ist.