Zwangsversteigerung: Chance oder Risiko?

Bei einer Zwangsversteigerung wechseln Immobilien den Eigentümer, ohne einen vorherigen Besichtigungstermin. Anhand von einigen Fakten müssen sich die Kaufinteressenten somit entscheiden, ob das Objekt für sie in Frage kommt oder nicht. Dabei handelt es sich sicherlich um eine sehr risikoreiche Art und Weise eine Immobilie zu kaufen. Natürlich kann es sich um ein richtiges Schnäppchen handeln. Allerdings ist auch das Gegenteil häufig der Fall. Der Kauf wird dann fast immer bereit.

Die Zwangsversteigerung ist meist der einzige Ausweg für eine Person, ihre Schulden zu begleichen. Die Gläubiger können nicht anders befriedigt werden, als durch das Geld aus dem Immobilienverkauf. Damit dies nicht zu sehr zum Nachteil des Verkäufers ausfällt, wird ein unabhängiges Gutachten erstellt. Dieses hält den aktuellen Zustand und den sich daraus ergebenden Wert des Objekts fest. Dafür ist eine Besichtigung allerdings zwingend notwendig. Die Zwangsvollstreckung wird anschließend von dem zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Der neue Eigentümer muss die bestehenden Verhältnisse nicht aufrechterhalten. Darunter fallen häufig Miet- und Pachtverhältnisse. Er darf somit nach dem Kauf die Kündigung verhängen und muss dies jedoch begründen. Auch die üblichen Fristen sind einzuhalten.

Die Nachteile einer Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung bietet die Möglichkeit, sehr kostengünstig eine Immobilie zu erstehen. Allerdings bringt sie nicht nur Vorteile mit sich. Der Käufer des Objekts kann dies meist vorab nicht besichtigen. Wenn dies doch möglich ist, handelt es sich um eine sehr seltene Ausnahme. Sie sollte jedoch immer wahrgenommen werden. Es handelt sich dabei meist um ein Entgegenkommen des aktuellen Eigentümers, denn er ist dazu keinesfalls verpflichtet. Das zuständige Amtsgericht kann die Möglichkeit zur Besichtigung auch nicht erzwingen. Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, dem bleibt noch der Versuch, den Hauptgläubiger zu kontaktieren. Dieser steht schließlich in direkter Verbindung zu dem Schuldner und Eigentümer der Immobilie. Eventuell kann über diesen Umweg eine Besichtigung vereinbart werden. In den meisten Fällen ist dieser Hauptgläubiger die Hausbank des Schuldners.

Wenn die Immobilie nie von einem Gutachter besichtigt worden ist (und auch das kommt vor!) sollte sie auf keinen Fall gekauft werden. Denn dann hat der Käufer kaum Informationen oder eine professionelle Einschätzung über den Zustand des Objekts. Eine solche Kaufentscheidung kann verheerende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Die Gier nach einem Schnäppchen darf somit nicht der Vernunft im Weg stehen.

Auch sonst gibt es häufig Schwierigkeiten bei einer Zwangsversteigerung. Ein weiterer wichtiger Punkt sind dabei die Rechte, mit welchen die Immobilie belastet sein könnte. Wenn diese vor dem Kauf gar nicht oder nicht in vollem Umfang bekannt waren, hat der neue Eigentümer das Nachsehen. Der bisherige Eigentümer und auch seine Familie haben bis zu dem Tag, an dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird ein Wohnrecht. Dieses gewährt das mietfreie Wohnen in dem Objekt. Häufig kommt es dann zu dem Problem, dass der Auszug unnötig hinausgezögert wird oder sogar gar nicht erfolgt. Der Käufer muss dann eine Räumung erwirken. Das kostet nicht nur Zeit und Geld, sondern vor allem auch jede Menge Nerven. Denn in Zuge dessen kommt es nicht selten zu absichtlichen Beschädigungen oder Verschmutzungen des Objekts.

Auch fehlende Baugenehmigungen oder ausstehende Grundsteuerbeträge sind bei solchen Immobilien häufig der Fall. Der vorherige Eigentümer konnte für die nötigen Zahlungen schlichtweg nicht mehr aufkommen. Auch Altlasten im Boden oder ein nicht vorhandener Anschluss an die Kanalisation sind nicht selten. Der neue Eigentümer wird dann für die entstehenden Kosten zur Kasse gebeten.